Parolen EVP Dielsdorf Abstimmungen vom 3. März

Nationale Abstimmungen

13. AHV Rente

Parole: JA

Entgegen den Empfehlungen des Kantons empfiehlt die EVP Bezirk Dielsdorf die „Initiative für eine 13. AHV Rente“ anzunehmen. Gegen die Initiative spricht, dass die erwerbstätige Bevölkerung im Verhältnis zu den Pensionierten Personen immer kleiner wird. Weniger Menschen müssen als die zunehmende Finanzierung der AHV tragen. Die AHV ist sozial und begünstigt Geringverdiener. Ob Multimillionärin , Angehöriger der Mittelschicht oder Geringverdiener: Alle erhalten maximal 2450 Franken Rente pro Monat. Die Multimillionärin hat im Laufe ihres Erwerbslebens aber deutlich mehr einbezahlt. So finanzieren Grossverdiener Pensionäre aus tieferen Einkommensklassen. In der zweiten und dritten Säule ist das nicht der Fall. Die 13. AHV Rente darum besonders den Bedürftigen zugut, sie ist zielgerichtet und eben keine Erhöhung mit der Giesskanne. Darum stimmt die EVP Bezirk Dielsdorf JA zur 13. AHV Rente.

 

Renteninitiative

Parole: NEIN

Die Renteninitiative nimmt ein berechtigtes Anliegen auf. Wir müssen die Finanzen der AHV langfristig sichern. Das ist eine Pflicht gegenüber jüngeren Generationen. Die Renteninitiative will das Pensionsalter fix an die durchschnittliche Lebenserwartung koppeln. Neben der Lebenserwartung spielen aber noch andere Faktoren eine grosse Rolle: Zum Beispiel: Zuwanderung, Geburtenrate und die künftige Wirtschaftsleistung. Die Rentenerhöhung muss diese und weitere Faktoren berücksichtigen. Wie und wann das Rentenalter erhöht wird, soll weiterhin die Politik und das Volk entscheiden und keine starre mathematische Formel. Deshalb sagt die EVP Bezirk Dielsdorf klar Nein zur unausgegorenen Renteninitiative.

 

Kantonale Abstimmungen

Pistenverlängerung

Parole: NEIN

Wirtschaftliche Bedeutung sprechen für, Lärm- und Umweltschutz sprechen gegen die Pistenverlängerung am Flughafen Kloten. Beide Seiten sind für unsere Region und für die EVP von grosser Bedeutung. Die Argumente sind aus den zahlreichen Medienberichten bekannt. Die Verantwortlichen des Flughafens haben es verpasst Garantien abzugeben für Nachtruhe und eine Limitierung der Flüge auf dem heutigen Niveau. Damit verspielen sie Vertrauen und Befürchtungen werden zur bösen Vorahnung, dass die Pistenverlängerung eben doch eine versteckte Kapazitätserhöhung ist. Deshalb ein Nein zur Pistenverlängerung.

 

Ufer-Initiative

Parole: JA

Zur Ufer Initiative sagt die EVP Bezirk Dielsdorf Ja. Es ist dient der Allgemeinheit mehr, wenn die Ufer öffentlich zugänglich, als hinter Mauern von Villen versteckt sind. Ökologisch sollen die Ufer beim Bau des Uferwegs aufgewertet werden. Die horrenden Kostenangaben der Gegner basieren auf überrissenen Schätzungen von Gerichtskosten. Dabei ist bei vielen Privatparzellen das Wegrecht im Grundbuch verzeichnet.

 

Volksinitiative zur Durchsetzung von Recht und Ordnung („Anti-Chaoten“-Initiative)

Parolen:  Initiative: NEIN    Gegenvorschlag: JA

Die Anti-Chaoten-Initiative klingt verlockend. Wer will schon überbordende Demos und Sachbeschädigungen? Die Initiative nimmt Demonstranten, die Sachbeschädigungen verursachen in die Pflicht. Sie sollen für die Unkosten aufkommen. Das ist grundsätzlich richtig. Sie schiesst aber über das Ziel hinaus: Die Kosten werden nicht nur den Verursacher, sondern auch den Organisatoren aufgebürdet. Das ist ungerecht: Eine Chaotentruppe kann sich so unter eine Demonstration mischen und so den Organisatoren horrende Kosten aufbürden. Zusätzlich muss jede Demonstration neu vom Kanton, anstatt von der Gemeinde bewilligt werden. Gemeinden kennen die Situation von Ort besser als eine anonyme Behörde in der Stadt. Deshalb schiesst die Initiative über das Ziel hinaus.

Der Gegenvorschlag des Kantonsrates ist deutlich gemässigter und behebt die Mängel der Initiative. Die Bewilligung der Demonstration verbleibt bei der Gemeinde und die Kosten werden gezielt den Verursacherinnen auferlegt. Damit dann JA zum Gegenvorschlag.

 

Voraussetzungen für die Wahl an die obersten kantonalen Gerichte

Parole: JA

Die Vorlage war im Kantonsrat unbestritten und erreichte einstimmige Zustimmung. Auch die EVP empfiehlt ein Ja. Beim Bundesgericht und bei den Bezirksgerichten können keine Laienrichter mehr gewählt werden. Das soll neu auch für die obersten kantonalen Gerichte gelten. Kantonale Richter sollen wie Bundesrichter spätestens mit 68 Jahren in Pension gehen. Diese Anpassungen machen Sinn da sie mit den Regelungen am Bundesgericht und an den Bezirksgerichten übereinstimmen.